Obligation Commerzbank AG 0% ( DE000CB83UD7 ) en EUR

Société émettrice Commerzbank AG
Prix sur le marché 100 %  ▲ 
Pays  Allemagne
Code ISIN  DE000CB83UD7 ( en EUR )
Coupon 0%
Echéance 29/11/2023 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Commerzbank AG DE000CB83UD7 en EUR 0%, échue


Montant Minimal 1 000 EUR
Montant de l'émission 3 074 000 EUR
Description détaillée Commerzbank AG est une banque universelle allemande, offrant un large éventail de services financiers aux entreprises, aux particuliers et aux institutions publiques, avec un fort accent sur les marchés de capitaux et la banque d'investissement.

L'Obligation émise par Commerzbank AG ( Allemagne ) , en EUR, avec le code ISIN DE000CB83UD7, paye un coupon de 0% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 29/11/2023







Dieser Prospekt stellt einen Basisprospekt (der "Basisprospekt" oder der "Prospekt") über Nicht-
Dividendenwerte gemäß Art. 22 Abs. (6) Ziff. 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission
vom 29. April 2004 (die "Verordnung") in der jeweils geltenden Fassung dar.

Basisprospekt


23. Mai 2017




COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland






Programm für die Begebung von Inhaber-
Teilschuldverschreibungen
(das "Programm")



























Inhaltsverzeichnis

Seite
Zusammenfassung .................................................................................................................................. 3
Risikofaktoren ........................................................................................................................................ 24
Die Teilschuldverschreibungen betreffende Risikofaktoren .............................................................. 25
Risikofaktoren in Bezug auf den COMMERZBANK-Konzern ........................................................... 34
Wichtige Information .............................................................................................................................. 36
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts ........................................................................................ 37
Allgemeine Informationen ...................................................................................................................... 38
Angebot und Verkauf ........................................................................................................................ 38
Lieferung der Teilschuldverschreibungen ......................................................................................... 38
Potentielle Investoren ........................................................................................................................ 38
Angaben von Seiten Dritter ............................................................................................................... 38
Verfügbarkeit von Unterlagen ........................................................................................................... 38
Verwendung des Emissionserlöses .................................................................................................. 39
Interessen von natürlichen oder juristischen Personen, die bei der Emission/dem Angebot beteiligt
sind .................................................................................................................................................... 39
Rendite sowie Methode für die Berechnung ..................................................................................... 39
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemission ............................................................. 39
Commerzbank Aktiengesellschaft ......................................................................................................... 40
Informationen zu den Teilschuldverschreibungen ................................................................................. 41
Allgemeine Beschreibung des Programms ....................................................................................... 41
Allgemeine Informationen bezüglich der Teilschuldverschreibungen ............................................... 41
Programm-Anleihebedingungen ............................................................................................................ 44
Option [I]: Satz der Programm-Anleihebedingungen für Teilschuldverschreibungen mit festem
Zinssatz ............................................................................................................................................. 44
Option [II]: Satz der Programm-Anleihebedingungen für Teilschuldverschreibungen mit variablem
Zinssatz ............................................................................................................................................. 63
Muster ­ Endgültige Bedingungen ........................................................................................................ 94
Besteuerung ........................................................................................................................................ 102
Bundesrepublik Deutschland .......................................................................................................... 102
Luxemburg ...................................................................................................................................... 105
U.S.-FATCA-Quellensteuer ............................................................................................................. 106
Verkaufsbeschränkungen .................................................................................................................... 106
Per Verweis einbezogene Angaben .................................................................................................... 111
Unterschriftsseite ..................................................................................................................................113

2





Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus geforderten Angaben, die als "Elemente" bezeichnet werden.
Diese Elemente werden nummeriert und den Abschnitten A bis E zugeordnet (A.1 ­ E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Elemente, die für eine Zusammenfassung hinsichtlich dieser Art
von Wertpapieren und dieser Art von Emittentin vorgeschrieben sind. Da einige Elemente nicht
obligatorisch sind, kann sich eine lückenhafte Aufzählungsreihenfolge ergeben.
Auch wenn aufgrund der Art der Wertpapiere und der Emittentin ein bestimmtes Element als
Bestandteil der Zusammenfassung vorgeschrieben ist, kann es vorkommen, dass für das betreffende
Element keine relevanten Informationen vorliegen. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung eine
kurze Beschreibung des Elements mit dem Vermerk "Entfällt".
Punkt
Abschnitt A ­ Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweis
Die Zusammenfassung soll als Prospekteinleitung verstanden werden.
Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die betreffenden
Teilschuldverschreibungen zu investieren, auf die Prüfung des gesamten
Prospekts stützen.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem
Prospekt enthaltenen Informationen geltend macht werden, könnte der
als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die
Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen
haben.
Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung
einschließlich deren etwaiger Übersetzung übernommen haben oder
von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch
nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder
widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des
Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen
Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen
Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2 Zustimmung
zur
[Entfällt; eine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für den
Verwendung
späteren Weiterverkauf oder die endgültige Platzierung der
des Prospekts
Teilschuldverschreibungen durch Finanzintermediäre wird nicht erteilt.]
[Jeder Finanzintermediär, der die Teilschuldverschreibungen
nachfolgend weiter verkauft oder endgültig platziert,] [Name und
Adresse] [ist] [sind] berechtigt, den Prospekt für den späteren
Weiterverkauf oder die endgültige Platzierung der
Teilschuldverschreibungen während des Zeitraums vom [] bis [] zu
verwenden, vorausgesetzt, dass der Prospekt in Übereinstimmung mit
Paragraph 9 des Wertpapierprospektgesetzes, welches die Richtlinie
2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
4.
November 2003 (geändert durch Richtlinie 2010/73/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010)
umsetzt, noch gültig ist.
Der Prospekt darf potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen
3





bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Jeder
Nachtrag zum Prospekt kann in elektronischer Form auf der
Internetseite der COMMERZBANK (www.commerzbank.de) abgerufen
werden.
Bei der Nutzung des Prospektes hat jeder jeweilige Finanzintermediär
sicherzustellen, dass er alle anwendbaren, in den jeweiligen
Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet.
Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht,
informiert dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der
Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen der
Teilschuldverschreibungen.]

Punkt
Abschnitt B ­ Emittentin
B.1 Juristischer
und
Die Bank führt die Firma COMMERZBANK Aktiengesellschaft. Der
kommerzieller
kommerzielle Name der Bank lautet COMMERZBANK.
Name der
Emittentin
B.2 Sitz,
Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsform,
Die COMMERZBANK ist eine nach deutschem Recht gegründete und
Rechtsord-
deutschem Recht unterliegende Aktiengesellschaft, die in der
nung, Land der
Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde.
Gründung
B.4b Bekannte
Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise
Trends, die
insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und
sich auf die
Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet
Emittentin und
und es ist anzunehmen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative
die Branchen,
Folgen für den Konzern insbesondere bei einer erneuten Verschärfung
in denen sie
der Krise ergeben können.
tätig ist,
auswirken
B.5 Konzernstruk-
Die COMMERZBANK ist die Konzernobergesellschaft des
tur
COMMERZBANK-Konzerns. Der COMMERZBANK-Konzern hält direkt
oder indirekt Kapitalbeteiligungen an einer Reihe von Unternehmen.
B.9 Gewinnprog-
Entfällt.
nosen oder
Die Emittentin gibt derzeit keine Gewinnprognosen oder ­schätzungen
-schätzungen
ab.
B.10 Beschränkun-
Entfällt.
gen im
Uneingeschränkte Bestätigungsvermerke wurden für den
Bestätigungs-
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie die
vermerk zu den
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre
historischen
2015 und 2016, die per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen
Finanzinfor-
sind, erteilt.
mationen
4






B.12 Ausgewählte
Die nachstehende Übersicht zeigt ausgewählte Finanzinformationen des
wesentliche
COMMERZBANK-Konzerns, die den jeweils geprüften
Finanzinforma-
Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2015 und 2016
tionen, Keine
sowie dem ungeprüften, einer prüferischen Durchsicht unterzogenen
wesentliche
verkürzten Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2017 entnommen
negative
wurden:
Veränderung in
31. Dezember 31. Dezember
31. März
den Aussichten
Bilanz (in Mio )
2015*)
2016
2017
der Emittentin,
Bilanzsumme .............................
532.701
480.450
490.257
Wesentliche
Eigenkapital ...............................
30.125
29.640**)
29.810
Veränderung in

der Finanzlage

Januar ­ Dezember
Januar ­ März
Konzern-Gewinn-und
2015*)
2016
2016***)
2017
Verlustrechnung (in Mio )
Operatives
Ergebnis
.................... 1.942
1.399
282
314
Ergebnis vor Steuern ...................
1.828

643
282
314
Konzernergebnis****)
..................... 1.084 279
169
217

*)
Anpassungen in 2015 aufgrund geändertem Ausweis sowie diverser Restatements.
**)
Im ungeprüften Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2017 wurde das Eigenkapital zum
31.
Dezember 2016 aufgrund von Restatements retrospektiv angepasst und wird mit
EUR 29.587 Mio. ausgewiesen.
***)
Anpassungen in 2016 aufgrund von Restatements.
****) Soweit den COMMERZBANK-Aktionären zurechenbar.

Seit dem 31.
Dezember 2016 ist keine wesentliche negative
Veränderung in den Aussichten des COMMERZBANK-Konzerns
eingetreten.
Entfällt. Seit dem 31. März 2017 ist keine wesentliche Veränderung in
der Finanzlage des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten.
B.13 Jüngste
Entfällt.
Ereignisse, die
Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der
in hohem Maße Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße
für die
relevant sind.
Zahlungs-
fähigkeit der
Emittentin
relevant sind
B.14 Abhängigkeit
Entfällt.
der Emittentin
Wie bereits unter Punkt B. 5 erwähnt, ist die COMMERZBANK die
von anderen
Konzernobergesellschaft des COMMERZBANK-Konzerns und ist nicht
Konzerngesell-
von anderen Unternehmen des COMMERZBANK-Konzerns abhängig.
schaften
B.15 Haupttätig-
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des COMMERZBANK-Konzerns liegt auf
keiten der
der Erbringung einer breiten Palette von Finanzdienstleistungen an
Emittentin
private, mittelständische sowie institutionelle Kunden in Deutschland,
wie z. B. der Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
Kredite-, Spar- und Geldanlageformen, Wertpapierdienstleistungen
sowie Kapitalmarkt- und Investment Banking-Produkte und
Dienstleistungen. Ferner werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie des
Konzerns Finanzdienstleistungen mit Kooperationspartnern angeboten,
5





vor allem das Bauspar-, das Asset Management- und das
Versicherungsgeschäft. Weiterhin baut der Konzern seine Position als
einer der wichtigsten deutschen Exportfinanzierer aus. Neben seinem
Geschäft in Deutschland ist der Konzern international unter anderem
über seine Tochtergesellschaften, Filialen und Beteiligungen,
insbesondere in Europa tätig. Der Schwerpunkt der internationalen
Tätigkeiten liegt dabei in Polen sowie auf dem Ziel, deutsche
mittelständische Kunden umfassend in Westeuropa, Zentral- und
Osteuropa und Asien zu betreuen.
Der COMMERZBANK-Konzern ist derzeit in drei operative Segmente ­
Privat- und Unternehmerkunden, Firmenkunden und Asset & Capital
Recovery (ACR) ­ sowie in den Bereich Sonstige und Konsolidierung
untergliedert.
B.16 Beherr-
Entfällt.
schungs-
Die COMMERZBANK hat die Leitung ihres Unternehmens keinem
verhältnisse
anderen Unternehmen bzw. keiner anderen Person unterstellt, etwa auf
Basis eines Beherrschungsvertrages, und wird auch nicht von einem
anderen Unternehmen bzw. einer anderen Person kontrolliert im Sinne
des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.
B.17 Rating
Die COMMERZBANK wird von Moody's Investors Service, Inc.
("Moody's"), Standard & Poor's Financial Services LLC ("Standard &
Poor's"), Fitch Ratings, Inc. ("Fitch") sowie Scope Ratings AG
("Scope") bewertet.
Zum Datum dieses Basisprospekts lauten die langfristigen und
kurzfristigen Emissionsratings wie folgt:
Ratingagentur
Langfristiges Rating
Kurz-
fristiges
Rating

"Vorrangige"
"Nicht
Nachrangige

unbesicherte
vorrangige"
Verbindlich-
Verbindlich-
unbesicherte
keiten (Tier 2)
keiten
Verbindlich-
keiten
Moody's Investors
Service, Inc.
A2
Baa1
Ba1
P-1
("Moody's")
Standard & Poor's
Financial Services
A-
BBB BBB-
A-2
LLC ("Standard &
Poor's")
Fitch Ratings, Inc.
("Fitch")
A-
BBB+
BBB
F2
Scope Ratings AG
("Scope")
A
A-
BBB
S-1

Jede Bewertung einer Ratingagentur reflektiert die Ansicht dieser
speziellen Ratingagentur zu dem jeweils genannten Zeitpunkt. Anleger
sollten jede Bewertung separat betrachten und für weitere Erklärungen
und nähere Bedeutung des jeweiligen Credit Rating Informationen der
jeweiligen Ratingagentur einholen. Ratingagenturen können ihre
Bewertungen zu jedem Zeitpunkt ändern, sofern sie der Ansicht sind,
dass gewisse Umstände diese Änderung notwendig machen. Anleger
sollten die Langzeitbewertungen nicht als Empfehlung zum Kauf, Halten
oder Verkauf von Wertpapieren verwenden.
6






Punkt
Abschnitt C ­ Wertpapiere
C.1 Art
und
Die Teilschuldverschreibungen unter dem Programm (die
Gattung der
"Teilschuldverschreibungen") können als nicht-nachrangige oder
angebotenen
nachrangige Inhaber-Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden.
Wertpapiere
Die ISIN lautet [] [und] [,] der Common Code [] [und die WKN []].
C.2
Währung
Die Teilschuldverschreibungen werden in [] begeben.
C.5 Beschrän-
Entfällt.
kungen für die
freie Übertrag-
Die Teilschuldverschreibungen sind frei übertragbar.
barkeit
C.8 Mit
den
Zinszahlungen
Wertpapieren
verbundene
Die Teilschuldverschreibungen sind [festverzinsliche
Rechte,
Teilschuldverschreibungen] [Step-up Teilschuldverschreibungen] [Step-
Rangordnung,
down Teilschuldverschreibungen]
[Null-Kupon-
Beschrän-
Teilschuldverschreibungen] [variabel verzinsliche
kungen dieser
Teilschuldverschreibungen] [umgekehrt variabel verzinsliche
Rechte
Teilschuldverschreibungen (Reverse Floater)] [fest- zu variabel
verzinsliche Teilschuldverschreibungen].

Rückzahlung
Die Teilschuldverschreibungen sehen eine Rückzahlung zum
Nennbetrag am Endfälligkeitstag vor.
Vorzeitige Rückzahlung
[Im Falle von nicht-nachrangigen Teilschuldverschreibungen
einfügen: Die Emittentin ist zur vorzeitigen Rückzahlung aus
steuerlichen Gründen berechtigt. Anleihegläubiger sind berechtigt, die
Teilschuldverschreibungen im Falle eines Kündigungsgrundes vorzeitig
zu kündigen.]
[Im Falle einer "Call Option" der Emittentin einfügen: Darüber hinaus
ist die Emittentin berechtigt, die Teilschuldverschreibungen zum
[Datum/Daten] nach entsprechender Bekanntmachung zur vorzeitigen
Rückzahlung zu kündigen.]
[Im Falle einer "Put Option" der Anleihegläubiger einfügen: [Darüber
hinaus ist jeder] [Jeder] Anleihegläubiger [ist] berechtigt, zum
[Datum/Daten] seine Teilschuldverschreibungen unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist schriftlich bei der Hauptzahlstelle zur vorzeitigen
Rückzahlung zu kündigen.]
[Im Falle nachrangiger Teilschuldverschreibungen einfügen: Die
Emittentin ist berechtigt die Teilschuldverschreibungen vor dem
Endfälligkeitstag aus steuerlichen Gründen, oder wenn die
7





Teilschuldverschreibungen vollständig nicht mehr als Ergänzungskapital
der Emittentin oder der Emittentin und ihrer konsolidierten
Tochterunternehmen anerkannt werden, zurückzuzahlen.]
Rangordnung
[Die Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, nicht dinglich
besicherte und unbedingte Verpflichtungen der Emittentin, die
untereinander gleichrangig sind. Sofern nicht gesetzliche Vorschriften
etwas anderes bestimmen, stehen im Fall der Liquidation oder der
Insolvenz der Emittentin die Forderungen der Anleihegläubiger aus den
Teilschuldverschreibungen den Forderungen aller nicht nachrangigen
Gläubiger der Emittentin im Rang gleich.]
[Nachrangige Teilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, nicht
besicherte und nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die
untereinander gleichrangig sind. Im Falle der Liquidation oder der
Insolvenz der Emittentin gehen die Forderungen der Anleihegläubiger
aus den Nachrangigen Teilschuldverschreibungen den Forderungen aller
nicht-nachrangigen Gläubiger der Emittentin vollständig im Rang nach.]
Vorlegungsfristen, Verjährung
Die Rechte auf Zahlung von Kapital und Zinsen aus den
Teilschuldverschreibungen unterliegen einer Verjährungsfrist von zwei
Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf der Vorlegungsfrist, die
auf 10 Jahre verkürzt wird.
C.9 Zinsen/
Siehe Ziffer C.8
Rückzahlung[,
Rendite][,
Zinsen
Vertreter der
Schuldtitel-
[Bei festverzinslichen Teilschuldverschreibungen einfügen: Die
inhaber]
Teilschuldverschreibungen werden ab dem [Verzinsungsbeginn] (der
"Verzinsungsbeginn") (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag

(ausschließlich) mit [Zinssatz] %
p.a. verzinst. Die Zinsen sind
[jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/[anderer Zeitraum]] nachträglich
[jeweils] am [Zinszahlungstag(e)] [eines jeden Jahres] zahlbar
([jeweils] ein "Zinszahlungstag"). Der erste Zinszahlungstag ist der
[erster Zinszahlungstag] [(erster [langer/kurzer] Kupon).] [Der letzte
Zinszahlungstag ist der [Endfälligkeitstag/[letzter Zinszahlungstag]]
[(letzter [langer/kurzer] Kupon)].]]
[Bei Step-up und Step-down Teilschuldverschreibungen einfügen:
Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem [Verzinsungsbeginn]
(der "Verzinsungsbeginn") (einschließlich) mit folgenden Zinssätzen
verzinst:
[]% p.a. ab dem Verzinsungsbeginn (einschließlich) bis zum
[Datum] (ausschließlich), und
[für weitere Zinsperioden zu kopieren: []% p.a. ab dem
[Datum] (einschließlich) bis zum [Datum] (ausschließlich), und]
[]% p.a. ab dem [Datum] (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag
(ausschließlich).
8





Die Zinsen sind [jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/[anderer Zeitraum]]
nachträglich jeweils am [Zinszahlungstag(e)] eines jeden Jahres
zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Der erste Zinszahlungstag ist
der [erster Zinszahlungstag] [(erster [langer/kurzer] Kupon).] [Der
letzte Zinszahlungstag ist der [Endfälligkeitstag/[letzter
Zinszahlungstag]] [(letzter [langer/kurzer] Kupon)].]]
[Bei variabel verzinslichen Teilschuldverschreibungen einfügen: Die
Teilschuldverschreibungen werden auf den Nennbetrag ab dem
[Verzinsungsbeginn] (der "Verzinsungsbeginn") (einschließlich) bis
zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem
Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden
Zinszahlungstag (ausschließlich) (jede solche Periode eine
"Zinsperiode") verzinst. Die Zinsen sind für jede Zinsperiode
nachträglich am jeweiligen Zinszahlungstag zahlbar. "Zinszahlungstag"
bedeutet [Zinszahlungstage]. Der erste Zinszahlungstag ist der [erster
Zinszahlungstag]
[(erster
[langer/kurzer] Kupon).] [Der letzte
Zinszahlungstag ist der [Endfälligkeitstag/[letzter Zinszahlungstag]]
[(letzter [langer/kurzer] Kupon)].]]
[Ist der Referenzzinssatz niedriger als [Schwellenwert], entspricht der]
[Der] Zinssatz für [diese/jede] Zinsperiode entspricht dem
[Zwei/Drei/[· ]]fachen des] Referenzzinssatz[es] [[zuzüglich/abzüglich]
[Marge]]. [Entspricht der Referenzzinssatz [Schwellenwert] oder
überschreitet diesen Wert, entspricht der Zinssatz dem
[Zwei/Drei/[· ]fachen des Referenzzinssatzes.] Der Zinssatz wird [für
jede/einmalig für alle] Zinsperiode[n] von der Berechnungsstelle
ermittelt.
Der Referenzzinssatz ist [Zahl]-[Monats] [Währung]-[EURIBOR]
[LIBOR] [CMS-Satz] [Andere]. [Für die [erste/letzte] [kurze/lange]
Zinsperiode wird der Referenzzinssatz zwischen dem [Zahl]-Monats und
[Zahl]-Monats [EURIBOR/LIBOR/[Andere]] interpoliert.]
[Der Mindestzinssatz [in dem Zeitraum ab dem Verzinsungsbeginn
(einschließlich) bis zum Zinszahlungstag im [Datum] (ausschließlich)]
[für die erste Zinsperiode] ist [Mindestzinssatz] [[für weitere Zeiträume
zu kopieren:, in dem Zeitraum ab dem Zinszahlungstag im [Datum]
(einschließlich) bis zum Zinszahlungstag im [Datum] (ausschließlich)
[Mindestzinssatz]], und in dem Zeitraum ab dem Zinszahlungstag im
[Datum] (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich)
[Mindestzinssatz]] [. Der Zinssatz für jede weitere Zinsperiode
entspricht mindestens dem Zinssatz der jeweils vorangegangenen
Zinsperiode.] [.]] [und der] [Der] Höchstzinssatz ist [Höchstzinssatz].]
[Ist die Summe der Zinssätze aller Zinsperioden einschließlich der
relevanten Zinsperiode höher als [Höchstzinssatz], ist der
Höchstzinssatz [Höchstzinssatz].]
[Bei Null-Kupon-Teilschuldverschreibungen einfügen: Null-Kupon-
Teilschuldverschreibungen werden mit einem Abschlag auf ihren
Nennbetrag angeboten und verkauft und nicht verzinst (außer im Falle
9





von Zahlungsverzug).]
[Bei Reverse Floatern einfügen: Die Teilschuldverschreibungen
werden auf den Nennbetrag ab dem [Verzinsungsbeginn] (der
"Verzinsungsbeginn") (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag
(ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich)
bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) (jede solche
Periode eine "Zinsperiode") verzinst. Die Zinsen sind für jede
Zinsperiode nachträglich am jeweiligen Zinszahlungstag zahlbar.
"Zinszahlungstag" bedeutet [Zinszahlungstage]. Der erste
Zinszahlungstag ist der [erster Zinszahlungstag]
[(erster
langer/kurzer)] Kupon].
[Der letzte Zinszahlungstag ist der
[Endfälligkeitstag/[letzter Zinszahlungstag]] [(letzter [langer/kurzer]
Kupon)].]
Der Zinssatz für die Teilschuldverschreibungen wird für jede Zinsperiode
als Jahreszinssatz ausgedrückt. Er entspricht dem [Zinssatz] abzüglich
des Referenzzinssatzes von mindestens Null und wird von der
Berechnungsstelle bestimmt.
Der Referenzzinssatz ist [Zahl]-[Monats]
[Währung]-
[EURIBOR][LIBOR][CMS-Satz][Andere].]
[Der Mindestzinssatz ist [Mindestzinssatz] [.]] [und der] [Der]
Höchstzinssatz ist [Höchstzinssatz].]
[Bei fest- zu variabel verzinslichen Teilschuldverschreibungen
einfügen: Die Teilschuldverschreibungen sehen einen Festzinssatz-
Zeitraum vor, in diesem werden die Teilschuldverschreibungen ab dem
[Verzinsungsbeginn] (der "Verzinsungsbeginn") (einschließlich) bis
zum [Datum] (ausschließlich) (der "Festzinssatz-Zeitraum") mit
[Zinssatz] verzinst. Für den Festzinssatz-Zeitraum sind die Zinsen
[jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/[anderer Zeitraum]] nachträglich
jeweils am [Festzinszahlungstag(e)] eines jeden Jahres zahlbar (der
bzw. jeweils ein "Festzinszahlungstag"). Der erste Festzinszahlungstag
ist der [erster Festzinszahlungstag] [(erster [langer/kurzer] Kupon)].
[Der letzte Zinszahlungstag ist der [Endfälligkeitstag/[letzter
Zinszahlungstag]] [(letzter [langer/kurzer] Kupon)].
Auf den Festzinssatz-Zeitraum folgend sehen die
Teilschuldverschreibungen einen variablen Zinszeitraum vom [Datum]
(einschließlich) bis zum [Endfälligkeitstag / [Datum]] (ausschließlich) vor,
in welchem die Teilschuldverschreibungen auf den Nennbetrag ab dem
[Datum] (einschließlich) bis zum ersten Variablen Zinszahlungstag
(ausschließlich) und danach von jedem Variablen Zinszahlungstag
(einschließlich) bis zum nächstfolgenden Variablen Zinszahlungstag
(ausschließlich) (jede solche Periode eine "Variable Zinsperiode")
verzinst werden. Die Zinsen sind für jede Variable Zinsperiode
nachträglich am jeweiligen Variablen Zinszahlungstag zahlbar.
"Variabler Zinszahlungstag" bedeutet [Zinszahlungstage]. Der erste
Variable Zinszahlungstag ist der [erster Variabler Zinszahlungstag]
10