Obligation Deutsche Bank AG 3.1% ( XS0809895476 ) en USD

Société émettrice Deutsche Bank AG
Prix sur le marché 99.31 %  ⇌ 
Pays  Allemagne
Code ISIN  XS0809895476 ( en USD )
Coupon 3.1% par an ( paiement annuel )
Echéance 23/12/2019 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Deutsche Bank AG XS0809895476 en USD 3.1%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée L'Obligation émise par Deutsche Bank AG ( Allemagne ) , en USD, avec le code ISIN XS0809895476, paye un coupon de 3.1% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 23/12/2019







Endgültige Bedingungen Nr. 37 vom 29. November 2016

DEUTSCHE BANK AG

Emission von bis zu 10.000.000 Festzinsanleihen (entspricht Produkt-Nr. 30 im Basisprospekt) zu je
USD 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von USD 1.000.000.000

(die "Wertpapiere")

im Rahmen des
-Programms für die Emission von Schuldverschreibungen
Anfänglicher Emissionspreis: 100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung (zuzüglich
Ausgabeaufschlag von bis zu 0,50% des Nennbetrages).

Emissionspreis: anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung (zuzüglich
Ausgabeaufschlag von bis zu 0,50% des Nennbetrages). Nach der Emission der Wertpapiere wird der
Emissionspreis kontinuierlich angepasst.

WKN/ISIN: DX1ZL9 / XS0809895476

Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält
folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt
und müssen in Verbindung mit dem Basisprospekt vom 9. September 2016 (einschließlich der per
Verweis einbezogenen Dokumente) wie durch die Nachträge vom 19. September 2016,
13. Oktober 2016 und 14. November 2016 ergänzt, (der "Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die
in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den Allgemeinen
Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen
über die Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen
Bedingungen und des Basisprospekts. Eine Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen
Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 9. September 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen,
zusammen mit ihren Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die
jeweiligen Endgültigen Bedingungen vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß
Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der geänderten Fassung), wie sie durch
die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite der
Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an
dem Luxembourg Stock Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange
(www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Borsa Italiana auf
deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel im
regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in
Portugal auf der Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de


Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer
spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der spanischen Börsenaufsichtsbehörde
(Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 9. September 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG,
Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 9. September 2016, unter dem die in diesen Endgültigen
Bedingungen beschriebenen Wertpapiere begeben werden, verliert am 12. September 2017 seine
Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen Bedingungen im Zusammenhang mit dem
jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG
zu lesen, der dem Basisprospekt vom 9. September 2016 nachfolgt. Der jeweils aktuelle Basisprospekt
für die Emission von Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite www.xmarkets.db.com
veröffentlicht.


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Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
Produktgattung
Schuldverschreibung / Inhaberschuldverschreibung
Markterwartung
Die Festzinsanleihe könnte für Anleger geeignet sein, die zur Fäl igkeit eine von der Marktentwicklung
unabhängige Anlage suchen.
· Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung Die Festzinsanleihe ist zur Fälligkeit zu 100% kapitalgeschützt. Kapitalschutz
bedeutet, dass eine Rückzahlung der Festzinsanleihe zum Laufzeitende in Höhe des Nennbetrages
versprochen wird. Die Rückzahlung, die ausschließlich zum Laufzeitende festgelegt ist, ist keine Garantie
von dritter Seite, sondern wird allein von der Emittentin zugesichert und ist somit von deren
Zahlungsfähigkeit abhängig.
Während der Laufzeit erhalten Anleger an den Zinsterminen eine Zinszahlung.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des
Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6 der den Endgültigen Bedingungen beigefügten
emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
· Handelbarkeit

Nach dem Emissionstag kann die Festzinsanleihe in der Regel börslich oder außerbörslich erworben
oder verkauft werden.

Die Emittentin wird für die Festzinsanleihe unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative
(unverbindliche) An- und Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht
verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Erwerb
bzw. Verkauf der Festzinsanleihe vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein.
· Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Festzinsanleihe wirken:
· das allgemeine Zinsniveau der Abwicklungswährung steigt
· eine Verschlechterung der Bonität der Emittentin
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Festzinsanleihe wirken. Einzelne Marktfaktoren
können sich gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während
der Laufzeit siehe Abschnitt "3. Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug
auf den Markt im Al gemeinen" in dem Basisprospekt.
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
· Sowohl der anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von der
Emittentin gestel ten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der
Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim
Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere
ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die
neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung der Festzinsanleihe und
gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
· Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder
bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und
enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft im Namen
der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt
für das Kommissionsgeschäft beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises,

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gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem Höchstbetrag je Transaktion oder als
ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich, quartalsweise
etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen
werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
· Die Bank (Kundenbank) erhält zuzüglich zum Anfänglichen Emissionspreis einen Ausgabeaufschlag
von bis zu 0,50% des Nennbetrages vom Anleger als Teil des Kaufpreises.
Laufende Kosten
· Für die Verwahrung der Festzinsanleihe im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der
verwahrenden
Bank
(Kundenbank)
vereinbarten
Kosten
an
(Depotentgelt).
Weitere
Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
Vertriebsvergütung
· Die Bank (Kundenbank) erhält zuzüglich zum Anfänglichen Emissionspreis einen Ausgabeaufschlag
von bis zu 0,50% des Nennbetrages vom Anleger als Teil des Kaufpreises.
· Platzierungsprovision: bis zu 1,00% des Erwerbspreises. Die Emittentin zahlt die Platzierungsprovision
aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige Vertriebsvergütung an die Bank
(Kundenbank), die dem Anleger die Festzinsanleihe verkauft hat oder gewährt dieser einen
entsprechenden Abschlag auf den Erwerbspreis.
Soweit die Kundenbank die Emittentin ist, wird diese Vertriebsvergütung der konto- / depotführenden
Einheit bankintern gutgeschrieben.

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Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervol ständigen und konkretisieren für die jeweilige
Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die
Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden zusammen die "Emissionsbedingungen" der
jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese
Produktbedingungen für die Zwecke der Wertpapiere maßgeblich.

Allgemeine Angaben

Typ des Wertpapiers
Schuldverschreibung / Festzinsanleihe
ISIN
XS0809895476
WKN
DX1ZL9
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 10.000.000 Wertpapiere zu je USD 100,00 mit einem
Gesamtnennbetrag von USD 1.000.000.000
Anfänglicher Emissionspreis
100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung (zuzüglich
Ausgabeaufschlag von bis zu 0,50% des Nennbetrages)
Emissionspreis
anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung
(zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,50% des Nennbetrages).
Nach der Emission der Wertpapiere wird der Emissionspreis
kontinuierlich angepasst.


Basiswert

Basiswert
Keine


Produktdaten

Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
United States Dol ar ("USD")
Auszahlungsbetrag
Der Nennbetrag
Nennbetrag
USD 100,00 je Wertpapier


Zinsen

Zinszahlung
Zinszahlung findet Anwendung.
Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein
Zinsbetrag fällig wird, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf.
am Fälligkeitstag fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar.
Zinsbetrag
in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag,
gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient
Zins
3,10% p.a.

Zinstagequotient
Wie in § 4 (3) (f) unter Ziffer (v) definiert
30/360 Bond Basis
Zinsperiode
Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis
(ausschließlich) zum ersten Zinsperiodenendtag sowie jeder Zeitraum

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ab (einschließlich) einem Zinsperiodenendtag bis (ausschließlich) zum
nächstfolgenden Zinsperiodenendtag.
Nicht angepasste (unadjusted)
Anwendbar
Zinsperiode
Zinsperiodenendtag
23. Dezember 2017,
23. Dezember 2018
23. Dezember 2019

Zinstermin
23. Dezember 2017,
23. Dezember 2018
23. Dezember 2019
oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf
den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist.
Zinsendtag
Der Fälligkeitstag


Wesentliche Termine

Emissionstag
20. Dezember 2016
Wertstellungstag bei Emission
23. Dezember 2016
Erster Börsenhandelstag
22. Dezember 2016
Letzter Börsenhandelstag
18. Dezember 2019
Fälligkeitstag
23. Dezember 2019


Weitere Angaben

Notierungsart
Zuzüglich Stückzinsen
Geschäftstag
Ist ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross
settlement Express Transfer (TARGET2)-System betriebsbereit ist, an
dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte an dem/den in den
Produktbedingungen angegebenen Geschäftstagsort(en) Zahlungen
abwickeln und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag.
Geschäftstagsorte
New York und London
Clearingstelle
Euroclear Bank S.A./N.V., 1 boulevard Albert II, 1210 Bruxel es,
Belgium
Clearstream Banking Luxembourg S.A., 42 avenue John F. Kennedy,
L-1855 Luxembourg
Anwendbares Recht
deutsches Recht




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Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL

Notierung und Handel
Es wird beantragt werden, die Wertpapiere in die
Official List der Luxembourg Stock Exchange
aufzunehmen sowie am Euro-MTF-Markt der
Luxembourg Stock Exchange zu notieren, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie
2004/39/EG ist.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem
geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Mindesthandelsvolumen
USD 100,00 (1 Wertpapier)
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung
Nicht anwendbar
zum Handel
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN


Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
USD 100,00 (1 Wertpapier)
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Die Zeichnungsfrist
Zeichnungsanträge für die Wertpapiere können ab
30. November 2016 (9:00 Uhr Ortszeit Frankfurt
am Main) (einschließlich) bis 20. Dezember 2016
(einschließlich) (16:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am
Main) gestel t werden.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die
Anzahl der angebotenen Wertpapiere, gleich aus
welchem Grund, zu verringern.
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am
30. November 2016 (9:00 Uhr Ortszeit Frankfurt
am Main) und endet am 12. September 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen
Termin hinaus durch Veröffentlichung eines oder
mehrerer Basisprospekte für die Emission von
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt
vom 9. September 2016 nachfolgen).
Fortlaufendes Angebot
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die
Anzahl der angebotenen Wertpapiere, gleich aus
welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die
Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem
Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist für die
Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist,
Wertpapiere
gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.

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Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für
Die
Emittentin
behält
sich
vor,
den
die Wertpapiere
Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund,
vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des
Nicht anwendbar
Zeichnungsbetrages und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen
der Antragstel er:
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung
Anleger werden von der Emittentin: oder dem
und Lieferung der Wertpapiere:
jeweiligen Finanzintermediär über die Zuteilung
von Wertpapieren und die diesbezüglichen
Abwicklungsmodalitäten informiert. Die Emission
der Wertpapiere erfolgt am Emissionstag, und die
Lieferung
der
Wertpapiere
erfolgt
am
Wertstellungstag bei Emission gegen Zahlung des
Nettozeichnungspreises an die Emittentin.
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung
Die Ergebnisse des Angebots sind in den Filialen
der Ergebnisse des Angebots:
der jeweiligen Zahlstelle ab dem dritten
Geschäftstag nach dem Emissionstag kostenlos
erhältlich.
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Nicht anwendbar
Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und
Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten:
Kategorien potenziel er Anleger, für die das
Qualifizierte
Anleger
im
Sinne
der
Angebot der Wertpapiere gilt, und Angaben zur
Prospektrichtlinie und Nicht-Qualifizierte Anleger
möglichen Beschränkung des Angebots einzelner
Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an al e Personen in Luxemburg,
Deutschland und Österreich erfolgen, die al e
anderen im Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern
des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich
gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine
Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der
Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
Nicht anwendbar
Betrages an die Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden
Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für
Nicht anwendbar
Zeichner oder Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht
bekannt) der Platzierungsstellen in den
anwendbar
verschiedenen Ländern, in denen das Angebot
erfolgt.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des
Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu
(generel e Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige
Platzierung
der
Wertpapiere
durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
GEBÜHREN


Von der Emittentin an die Vertriebsstel en gezahlte
Gebühren
Bestandsprovision1
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
bis zu 1,00% des Erwerbspreises
Von der Emittentin nach der Emission von den
Nicht anwendbar
Wertpapierinhabern erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS

Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER

NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher
Der Emittentin sind mit Ausnahme der
und juristischer Personen
Vertriebsstellen im Hinblick auf die vorstehend
unter "Gebühren" aufgeführten Gebühren, keine an
der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen
bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem
Angebot haben.




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Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus den in den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in Verbindung
mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.

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LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:


Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank AG.
in Deutschland
Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre Hauptgeschäftsstelle in
Frankfurt am Main, die sich zum Emissionstag unter folgender Anschrift
befindet: Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.

Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank AG
in Österreich
handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum Emissionstag unter
folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010 Wien, Österreich.

Großherzogtum Luxemburg
Zahl- und Verwaltungsstelle In Luxemburg ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
in Luxemburg
Luxembourg S.A., handelnd über ihre Niederlassung Luxemburg, die sich
zum Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: 2 Boulevard Konrad

Adenauer, L-1115 Luxemburg, Luxemburg.


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