Obligation Deutsche Bank AG 2% ( XS0809893935 ) en NOK

Société émettrice Deutsche Bank AG
Prix sur le marché 99.25 %  ▲ 
Pays  Allemagne
Code ISIN  XS0809893935 ( en NOK )
Coupon 2% par an ( paiement annuel )
Echéance 05/10/2020 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Deutsche Bank AG XS0809893935 en NOK 2%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée L'Obligation émise par Deutsche Bank AG ( Allemagne ) , en NOK, avec le code ISIN XS0809893935, paye un coupon de 2% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 05/10/2020








Endgültige Bedingungen Nr. 352 vom 20. September 2016
DEUTSCHE BANK AG

Emission von bis zu 10.000.000 Festzinsanleihen entspricht Produkt-Nr. 100 im Basisprospekt zu je
NOK 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von NOK 1.000.000.000

(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Schuldverschreibungen und
Bonitäts-Zertifikaten

Anfänglicher Emissionspreis: 100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung (zuzüglich
Ausgabeaufschlag von bis zu 1,00% des Anfänglichen Emissionspreises).

Emissionspreis: anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung (zuzüglich
Ausgabeaufschlag von bis zu 1,00% des anfänglichen Emissionspreises). Nach der Emission der
Wertpapiere wird der Emissionspreis kontinuierlich angepasst.
WKN/ISIN: DX1ZLW / XS0809893935

Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und
enthält folgende Teile:


Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung

Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie
erstellt und müssen in Verbindung mit dem Basisprospekt vom 26. November 2015 (einschließlich
der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die Nachträge vom 10. Dezember 2015,
27. Januar 2016, 8. Februar 2016, 31. März 2016, 12. Mai 2016, 24. Mai 2016, 8. Juli 2016, 20. Juli 2016
und 5. August 2016 ergänzt, (der "Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument
nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den Allgemeinen Bedingungen der
Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen
und des Basisprospekts. Eine Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen
Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 26. November 2015, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen,
zusammen mit ihren Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die
jeweiligen Endgültigen Bedingungen vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß
Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der geänderten Fassung), wie sie
durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com), sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Luxembourg Stock Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange
(www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Borsa Italiana auf
deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel im




regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere
in Portugal auf der Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de
Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an
einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der spanischen
Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 26. November 2015 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG,
Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.





Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
Produktgattung
Schuldverschreibung / Inhaberschuldverschreibung
Markterwartung
Die Festzinsanleihe könnte für Anleger geeignet sein, die zur Fäl igkeit eine von der Marktentwicklung
unabhängige Anlage suchen.
· Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Die Festzinsanleihe ist zur Fälligkeit zu 100 % kapitalgeschützt. Kapitalschutz bedeutet, dass eine
Rückzahlung der Festzinsanleihe zum Laufzeitende in Höhe des Nennbetrages versprochen wird. Die
Rückzahlung, die ausschließlich zum Laufzeitende festgelegt ist, ist keine Garantie von dritter Seite,
sondern wird allein von der Emittentin zugesichert und ist somit von deren Zahlungsfähigkeit abhängig.
Während der Laufzeit erhalten Anleger an den Zinsterminen eine Zinszahlung.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des
Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.3 der den Endgültigen Bedingungen beigefügten
emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
· Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann die Festzinsanleihe in der Regel börslich oder außerbörslich erworben
oder verkauft werden.
Die Emittentin wird für die Festzinsanleihe unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative
(unverbindliche) An- und Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht
verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Erwerb
bzw. Verkauf der Festzinsanleihe vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein.
· Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Festzinsanleihe wirken:
· das allgemeine Zinsniveau steigt

· eine Verschlechterung der Bonität der Emittentin

Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Festzinsanleihe wirken. Einzelne Marktfaktoren
können sich gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während
der Laufzeit siehe Abschnitt "3. Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II. D. Risikofaktoren in Bezug
auf den Markt im Al gemeinen" in dem Basisprospekt.
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
· Sowohl der anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von
der Emittentin gestel ten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der
Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim
Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande.
Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen




festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung der
Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
· Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder
bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und
enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft im
Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das
Entgelt für das Kommissionsgeschäft beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises,
gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem Höchstbetrag je Transaktion oder als
ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich, quartalsweise
etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen
werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
· Die Bank (Kundenbank) erhält zuzüglich zum Anfänglichen Emissionspreis einen Ausgabeaufschlag
von bis zu 1,00% des Nennbetrages vom Anleger als Teil des Kaufpreises
Laufende Kosten
· Für die Verwahrung der Festzinsanleihe im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der
verwahrenden
Bank
(Kundenbank)
vereinbarten
Kosten
an
(Depotentgelt).
Weitere
Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
Vertriebsvergütung
· Die Bank (Kundenbank) erhält zuzüglich zum Anfänglichen Emissionspreis einen Ausgabeaufschlag
von bis zu 1,00% des Nennbetrages vom Anleger als Teil des Kaufpreises.
· Platzierungsprovision: bis zu 0,50% des Erwerbspreises. Die Emittentin zahlt die
Platzierungsprovision aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige Vertriebsvergütung
an die Bank (Kundenbank), die dem Anleger die Festzinsanleihe verkauft hat oder gewährt dieser
einen entsprechenden Abschlag auf den Anfänglichen Emissionspreis.
Soweit die Kundenbank die Emittentin ist, wird diese Vertriebsvergütung der konto- / depotführenden
Einheit bankintern gutgeschrieben.








Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervol ständigen und konkretisieren für die jeweilige
Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die
Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden zusammen die "Emissionsbedingungen"
der jeweiligen Wertpapiere.

Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese
Produktbedingungen für die Zwecke der Wertpapiere maßgeblich.

Allgemeine Angaben

Typ des Wertpapiers
Schuldverschreibung /Festzinsanleihe
ISIN
XS0809893935
WKN
DX1ZLW
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 10.000.000 Wertpapiere zu je NOK 100,00 mit einem
Gesamtnennbetrag von NOK 1.000.000.000
Anfänglicher
100%
des
Nennbetrages
je
Schuldverschreibung
(zuzüglich
Emissionspreis
Ausgabeaufschlag von bis zu 1,00% des Anfänglichen Emissionspreises).
Emissionspreis
anfänglich 100% des Nennbetrages je Schuldverschreibung (zuzüglich
Ausgabeaufschlag von bis zu 1,00% des anfänglichen Emissionspreises).
Nach der Emission der Wertpapiere wird der Emissionspreis kontinuierlich
angepasst.


Basiswert

Basiswert
Keine


Produktdaten

Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Norwegische Krone (,,NOK")
Auszahlungsbetrag
Der Nennbetrag
Nennbetrag
NOK 100,00 je Wertpapier


Zinsen

Zinszahlung findet Anwendung
Zinszahlung
Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein Zinsbetrag
fällig wird, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf. am Fälligkeitstag
fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar.




in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag,
Zinsbetrag
gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient
Zins
2,00% p.a.


Zinstagequotient
Wie in § 4 (4) (g) unter Ziffer (v) definiert
30/360 Bond Basis
Zinsperiode
Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis
(ausschließlich) zum ersten Zinsperiodenendtag sowie jeder Zeitraum ab
(einschließlich) einem Zinsperiodenendtag bis (ausschließlich) zum
nächstfolgenden Zinsperiodenendtag
Nicht angepasste
Anwendbar
(unadjusted) Zinsperiode
Zinsperiodenendtag
6. Oktober 2017, Erster Zinsperiodenendtag,
6. Oktober 2018, Zweiter Zinsperiodenendtag,
6. Oktober 2019, Dritter Zinsperiodenendtag und
6. Oktober 2020, Letzter Zinsperiodenendtag



Zinstermin
6. Oktober 2017,
6. Oktober 2018,
6. Oktober 2019 und
6. Oktober 2020
oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den
nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist.
Zinsendtag
Der Fälligkeitstag


Wesentliche Termine

Emissionstag
4. Oktober 2016
Wertstellungstag bei
6. Oktober 2016
Emission
Erster Börsenhandelstag
5. Oktober 2016
Letzter Börsenhandelstag
1. Oktober 2020
Fälligkeitstag
6. Oktober 2020


Weitere Angaben

Notierungsart
Zuzüglich Stückzinsen
Geschäftstag
Ist ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross
settlement Express Transfer (TARGET2)-System betriebsbereit ist, an dem
Geschäftsbanken und Devisenmärkte an den in den Produktbedingungen




angegebenen Geschäftstagsorten Zahlungen abwickeln und an dem jede
maßgebliche Clearingstelle Zahlungen abwickelt. Samstag und Sonntag
gelten nicht als Geschäftstag.
Geschäftstagsorte
Oslo, New York und London
Clearingstelle
Euroclear Bank S.A./N.V., 1 boulevard Albert II, 1210 Bruxelles, Belgium
Clearstream Banking Luxembourg S.A., 42 avenue John F. Kennedy, L-1855
Luxembourg
Anwendbares Recht
deutsches Recht








Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL

Notierung und Handel
Es wird beantragt werden, die Wertpapiere in die
Official List der Luxembourg Stock Exchange
aufzunehmen sowie am Euro-MTF-Markt der
Luxembourg Stock Exchange zu notieren, der kein
geregelter Markt im Sinne der Richtlinie
2004/39/EG ist.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem
geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Mindesthandelsvolumen
NOK 100,00 (1 Wertpapier)
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Nicht anwendbar
Handel
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN


Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
NOK 100,00 (1 Wertpapier)
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Die Zeichnungsfrist:
Zeichnungsanträge für die Wertpapiere können ab
21. September 2016 (einschließlich) bis zum
4. Oktober 2016 (einschließlich) (16:00 Uhr Ortszeit
Frankfurt am Main) gestellt werden.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl
der angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem
Grund, zu verringern.
Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am
21. September 2016
und
endet
am
6. Dezember 2016.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl
der angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem
Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die
Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem
Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist für die
Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist,
Wertpapiere
gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für
Die Emittentin behält sich vor, den
die Wertpapiere
Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund,
vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar




Möglichkeit zur Reduzierung des
Nicht anwendbar
Zeichnungsbetrages und Rückerstattungsverfahren
bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung
Anleger werden von der Emittentin oder dem
und Lieferung der Wertpapiere:
jeweiligen Finanzintermediär über die Zuteilung von
Wertpapieren und die diesbezüglichen
Abwicklungsmodalitäten informiert. Die Emission
der Wertpapiere erfolgt am Emissionstag, und die
Lieferung der Wertpapiere erfolgt am
Wertstellungstag bei Emission gegen Zahlung des
Nettozeichnungspreises an die Emittentin.
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Die Ergebnisse des Angebots sind in den Filialen
Ergebnisse des Angebots:
der jeweiligen Zahlstel e ab dem dritten
Geschäftstag nach dem Emissionstag kostenlos
erhältlich.
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Nicht anwendbar
Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und
Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten:
Kategorien potenziel er Anleger, für die das Angebot Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie
der Wertpapiere gilt, und Angaben zur möglichen
und Nicht-Qualifizierte Anleger
Beschränkung des Angebots einzelner Tranchen auf
bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Luxemburg,
Deutschland und Österreich erfolgen, die alle
anderen im Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern
des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich
gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine
Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der
Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrages Nicht anwendbar
an die Antragsteller und Informationen dazu, ob
bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit
den Wertpapieren gehandelt werden darf:
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für
Nicht anwendbar
Zeichner oder Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht
bekannt) der Platzierungsstellen in den
anwendbar
verschiedenen Ländern, in denen das Angebot
erfolgt.
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des
Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu
(generel e Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültigen
Platzierung
der
Wertpapiere
durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.





GEBÜHREN


Von der Emittentin an die Vertriebsstel en gezahlte

Gebühren
Bestandsprovision1
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
bis zu 0,50% des Erwerbspreises
Von der Emittentin nach der Emission von den
Nicht anwendbar
Wertpapierinhabern erhobene Gebühren


WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER

NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher
Der
Emittentin
sind
mit
Ausnahme
der
und juristischer Personen
Vertriebsstellen im Hinblick auf die vorstehend
unter "Gebühren" aufgeführten Gebühren, keine an
der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen
bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem
Angebot haben.
ANGABEN ZUR RENDITE

Angaben zur Rendite
2,00% p.a. Die Rendite wird auf Basis des
Emissionspreises am Emissionstag und aus-
gehend vom Nennbetrag unter Berücksichtigung
des Zinses und des Zinstagequotienten berechnet.


1
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die
jeweilige(n) Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen
Abschlag auf den Emissionspreis (ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus den in den
Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die
Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen
Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern gutgeschrieben. Weitere
Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von Teil II
(Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.