Obligation Bayerische Landesbank 2.25% ( DE000BLB6TU6 ) en EUR

Société émettrice Bayerische Landesbank
Prix sur le marché refresh price now   87.5 %  ▼ 
Pays  Allemagne
Code ISIN  DE000BLB6TU6 ( en EUR )
Coupon 2.25% par an ( paiement annuel )
Echéance 16/10/2033



Prospectus brochure de l'obligation Bayerische Landesbank DE000BLB6TU6 en EUR 2.25%, échéance 16/10/2033


Montant Minimal 1 000 EUR
Montant de l'émission 50 000 000 EUR
Prochain Coupon 17/10/2024 ( Dans 174 jours )
Description détaillée L'Obligation émise par Bayerische Landesbank ( Allemagne ) , en EUR, avec le code ISIN DE000BLB6TU6, paye un coupon de 2.25% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 16/10/2033








Endgültige Bedingungen vom 11. September 2018
zum Basisprospekt vom 10. November 2017













Bayerische Landesbank


Endgültige Bedingungen

Nachrangige Schuldverschreibungen

WKN: BLB6TU
ISIN: DE000BLB6TU6

Emissionstag: 17. Oktober 2018


1




Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Schuldverschreibungen (die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen
Landesbank unter dem Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen" vom
10. November 2017 begeben werden.

Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in der aktuellen
Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) (die ,,Prospektrichtlinie") genannten Zwecke
abgefasst. Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der
Schuldverschreibungen sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen
mit dem Basisprospekt vom 10. November 2017 (wie nachgetragen durch die Nachträge
vom 23. November 2017, 13. Dezember 2017, 18. Juli 2018, 8. August 2018 und 17. August
2018 und inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis
einbezogenen Informationen gelesen werden.

Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts
erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland.

Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen.

Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem
Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der
Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de; dort unter ,,Investor Relations").

Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen
beigefügt.


2




Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen

Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.3
,,Anleihebedingungen
für
nachrangige
Standardschuldverschreibungen"
(die
,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu lesen.

Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den
Bestimmungen der Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen
anwendbaren Bedingungen dar. Die nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf
den entsprechenden Paragraphen in den Anleihebedingungen.


Form und Nennbetrag (§ 1)



Festgelegte Währung (Absatz (1))
EUR


Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
EUR 50.000.000,00


Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
EUR 1.000,00



Verzinsung (§ 3)




Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung





Festzins-Zeitraum
entfällt




Zinslaufbeginn (Absatz (1))
17. Oktober 2018




Zinsende
17. Oktober 2033




Zinssatz (Absatz (1))
2,25 % p. a.





Zinstermin(e) (Absatz (1))
17. Oktober
jährlich




Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following




Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted




Zinskonvention (Absatz (4))
Actual/Actual (ICMA Regelung 251)







Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung









Schuldverschreibungen mit Stufenverzinsung










Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung mit

Resetmechanismus







Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung mit

doppeltem Resetmechanismus






3



Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)





Rückzahlungstag (Absatz (1))
17. Oktober 2033




Vorzeitige Rückzahlung (ordentliches

Emittentenkündigungsrecht) (Absatz (4))






Anwendbar



Mögliche(r) Vorzeitige(r)
17. Oktober 2028
Rückzahlungstag(e) (Absatz (4))



Mindestmitteilungsfrist
5 Bankgeschäftstage






Nicht anwendbar





Bankgeschäftstag (Absatz (6))
Target






Änderung der Anleihebedingungen,

gemeinsamer Vertreter (§ 7)





Bestel ung des gemeinsamen Vertreters

durch Gläubigerbeschluss (Absatz (4))





Bestel ung des gemeinsamen Vertreters in

den Anleihebedingungen (Absatz (4))








Bekanntmachungen (§ 8)






Elektronischer Bundesanzeiger (Absatz (1))






Mitteilung über CBF (Absatz (2))


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Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen

Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit
den Regelungen im Kapitel IV. ,,Al gemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen.
Die nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels
IV. ,,Al gemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts.

1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem
Angebot beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)


Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die
Schuldverschreibungen" des Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der
Schuldverschreibungen gegenwärtig keine Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin
oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission befassten Angestellten, die für
dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.



2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)


ISIN Code
DE000BLB6TU6


WKN
BLB6TU



3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)




Rendite über Gesamtlaufzeit
2,25 % p. a.




Ermächtigung
Beschlüsse des Vorstands vom 23.
Juni 2015, 18. Mai 2016 und 29.
November 2016 und der
Generalversammlung vom 22. Juli
2015, 10. August 2016 und 10. Januar
2017




Emissionstag
17. Oktober 2018





4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)




Bedingungen






Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf






Zeichnungsbeginn
17. September 2018




Ende der Zeichnungsfrist
12. Oktober 2018




Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf





Zeichnungsbeginn





Ende der Zeichnungsfrist





Abverkauf ohne Zeichnungsfrist





Verkaufsbeginn





5



Preisfestsetzung






Ausgabepreis zu Verkaufsbeginn
100,00 % des Nennbetrags




Ausgabeaufschlag
0 %




Ausgabeabschlag
0 %



Platzierung






Platzierungsstelle
Sämtliche Banken und Sparkassen




Zeichnungen über die Börse
Stuttgart




Übernahme
nein






Übernehmer
Nicht anwendbar






Angaben zum Übernahmevertrag
Nicht anwendbar






Übernahmeprovision
Nicht anwendbar






Platzierungsprovision
Nicht anwendbar






Datum des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar





5. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)





Zulassung zum Handel
Freiverkehr der Börse Stuttgart


Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag




6. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)



Rating der Schuldverschreibungen
Es
wird
erwartet,
dass
die
Schuldverschreibungen folgende Ratings
für
nachrangige
Verbindlichkeiten
erhalten:

Moody's: Baa2
Fitch: BBB-

Moody's und Fitch sind in der
Europäischen Gemeinschaft ansässig
und sind gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1060/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. September 2009
(in
der
aktuellen
Fassung)
über
Ratingagenturen registriert und in der
Liste der registrierten Ratingagenturen
der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unter
http://www.esma.europa.eu/page/List-
registered-and-certified-CRAs aufgeführt.



6



Emissionsspezifische Zusammenfassung

Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten".
Diese Punkte sind in den Abschnitten A ­ E (A.1 ­ E.7) durchnummeriert.

Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu
berücksichtigen sind, kann es zu Lücken in der Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt
aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung
aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine relevante
Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle
eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis ,,Nicht anwendbar".

Punkt
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise
Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom
10. November 2017 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom
23. November 2017, 13. Dezember 2017, 18. Juli 2018, 8. August 2018
und 17. August 2018 und inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der
Bayerischen Landesbank (die ,,BayernLB", die ,,Bank" oder die ,,Emittentin",
und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften der
,,BayernLB-Konzern") zu verstehen.
Der
Anleger
sollte
jede
Entscheidung
zur
Anlage
in
die
Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts,
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass
vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt, durch
Verweis einbezogenen Dokumenten, etwaigen Nachträgen sowie den in
den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen
geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in
Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung des
Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen
haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger
Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall,
dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist,
wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird
oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2
-- Zustimmung des Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre al gemeine
Emittenten oder der Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere
für die Erstellung
Weiterveräußerung
oder
endgültige
Platzierung
der
des Prospekts
Schuldverschreibungen.
verantwortlichen
Person zur
Verwendung des
Prospekts für die
spätere
Weiterveräußerung
oder endgültige
Platzierung von
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre

-- Angabe der
Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
Angebotsfrist,
Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem bzw.
innerhalb der die
den Angebotsstaat(en) und während der Angebotsfrist erfolgen,
spätere Weiter-
7



veräußerung oder
vorausgesetzt der Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig.
endgültige
Platzierung von
,,Angebotsstaat" ist:
Wertpapieren durch Deutschland
Finanzintermediäre

erfolgen kann und
,,Angebotsfrist" bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 17. September
für die die
2018 (einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts
Zustimmung zur
gemäß § 9 WpPG (einschließlich).
Verwendung des
Prospekts erteilt
wird

-- Alle sonstigen
Die
vorstehende
Einwil igung
entbindet
die
berechtigten
klaren und
Finanzintermediäre nicht von der Einhaltung der für die jeweilige Emission
objektiven
geltenden Verkaufsbeschränkungen und al er jeweils anwendbaren
Bedingungen, an die gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den
die Zustimmung
Prospekt potenziel en Anlegern nur zusammen mit etwaigen Nachträgen
gebunden ist und
zu diesen Dokumenten auszuhändigen.
die für die
Verwendung des
Prospekts relevant
sind

-- Deutlich
Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
hervorgehobener
Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen des
Hinweis für die
Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung stellen.
Anleger, dass
Informationen über
die Bedingungen
des Angebots eines
Finanzintermediärs
von diesem zum
Zeitpunkt der
Vorlage des
Angebots zur
Verfügung zu stellen
sind

Punkt
Abschnitt B - Emittentin
B.1
Juristische und
Juristische Bezeichnung
kommerzielle
Bayerische Landesbank
Bezeichnung des

Emittenten
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB
B.2
Sitz / Rechtsform /
Sitz
geltendes Recht /
München; der Sitz der BayernLB ist München, Bundesrepublik
Land der Gründung Deutschland.

Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts

Rechtsordnung
Deutsches Recht

Land der Gründung
Die Bayerische Landesbank wurde in der Bundesrepublik Deutschland
gegründet.
B.4b
Alle
bereits Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die
bekannten Trends, Branche, in der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere das anhaltend
8



die sich auf den niedrige
Zinsniveau,
der
starke
Wettbewerb
durch
etablierte
Emittenten und die Marktteilnehmer und zunehmend auch neue Marktteilnehmer wie zum
Branchen, in denen Beispiel so genannte FinTech-Unternehmen sowie die Belastung der
er
tätig
ist, Fixkostenbasis
durch
steigende
regulatorische
Anforderungen
auswirken
beispielsweise hinsichtlich Kapitalanforderungen, Liquiditätsanforderungen,
Risikomanagement und IT-Infrastruktur.
B.5
Beschreibung der
Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, der
Gruppe und der
zum 31. Dezember 2017 unter anderem 11 in den Konzernabschluss
Stellung des
einbezogene und 81 nicht in den Konzernabschluss einbezogene
Emittenten innerhalb Tochterunternehmen umfasste. Zu den in den Konzernabschluss
dieser Gruppe
einbezogenen Unternehmen gehören insbesondere die Deutsche
Kreditbank
Aktiengesellschaft,
Berlin
(DKB),
die
BayernInvest
Kapitalverwaltungsgesel schaft mbH, München (BayernInvest) sowie die
Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement, München
(Real
I.S.).
Bayerische
Landesbank
und
ihre
konsolidierten
Tochtergesellschaft werden nachstehend als der "BayernLB-Konzern"
bezeichnet.
B.9
Liegen
Nicht anwendbar. Eine Gewinnprognose oder Gewinnschätzungen im
Gewinnprognosen
Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der Prospektverordnung ist nicht
oder ­schätzungen
Bestandteil des Prospekts.
vor, ist der
entsprechende Wert
anzugeben
B.10
Art etwaiger
Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine
Beschränkungen im Beschränkungen.
Bestätigungsvermer
k zu den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte
Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für 2017
wesentliche
(im Vergleich zu 2016)
historische
(aus dem Konzernabschluss 2017 nach den International Financial
Finanzinformationen Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union
anzuwenden sind)


01.01.-
01.01.-
31.12.2017
31.12.2016
in Mio. Euro
in Mio. Euro
(geprüft)
(geprüft)
Zinsüberschuss
1.659
1.475
Risikovorsorge im
-94
-87
Kreditgeschäft
Provisionsüberschuss
263
296
Ergebnis aus der
205
142
Fair Value Bewertung
Ergebnis aus Sicherungsgeschäften
-142
-80
(Hedge Accounting)
Ergebnis aus Finanzanlagen
23
274
Verwaltungsaufwand
-1.258
-1.280
Aufwand aus Bankenabgabe und
-98
-88
Einlagensicherung
9



Sonstiges Ergebnis
91
51
Restrukturierungsergebnis
2
4
Ergebnis vor Steuern
652
708
Ertragsteuern
27
-158
Ergebnis nach Steuern
679
550
Ergebnisanteil Konzernfremder
-2
-5
Konzernergebnis
677
545
Aus rechnerischen Gründen können in der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten

Ausgewählte Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2017 (im Vergleich
zum 31. Dezember 2016)
(aus dem Konzernabschluss 2017 nach IFRS)


31.12.2017
31.12.2016
in Mio. Euro
in Mio. Euro
(geprüft)
(geprüft)
Forderungen an Kreditinstitute
37.783
28.794
Forderungen an Kunden
134.686
134.760
Handelsaktiva
11.981
16.936
Finanzanlagen
23.363
26.708
Verbindlichkeiten gegenüber
54.442
54.211
Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
91.945
86.795
Verbriefte Verbindlichkeiten
41.847
39.618
Handelspassiva
7.681
10.974
Nachrangkapital
1.903
3.081
Eigenkapital
10.816
11.0351
Bilanzsumme
214.521
212.150
Aus rechnerischen Gründen können in der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten.
1Anpassung gemäß International Accounting Standard (IAS) 8.42

Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das
erste Halbjahr 2018 (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017)
(aus dem "Konzern-Halbjahresfinanzbericht 2018", der verkürzte
konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar
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