Obligation KTG Energie AG 7.25% ( DE000A1ML257 ) en EUR

Société émettrice KTG Energie AG
Prix sur le marché 0.21 %  ▲ 
Pays  Allemagne
Code ISIN  DE000A1ML257 ( en EUR )
Coupon 7.25% par an ( paiement annuel ) - Obligation en défaut, paiements suspendus
Echéance 27/09/2018 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation KTG Energie AG DE000A1ML257 en EUR 7.25%, échue


Montant Minimal 1 000 EUR
Montant de l'émission 50 000 000 EUR
Description détaillée L'Obligation émise par KTG Energie AG ( Allemagne ) , en EUR, avec le code ISIN DE000A1ML257, paye un coupon de 7.25% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 27/09/2018







KTG ENERGIE BOND
Wertpapierprospekt
ISIN: DE000A1ML257
WKN: A1ML25



KTG Energie AG

Hamburg, Bundesrepublik Deutschland

Wertpapierprospekt

Inhaber-Teilschuldverschreibungen

50.000.000 EUR




7,25 % p.a. Anleihe von 2012 ­ 2018

Wertpapierprospekt

ISIN: DE000A1ML257
WKN: A1ML25

27.06.2012







Inhaltsverzeichnis
1
Zusammenfassung
6



1.1
Zusammenfassung der Angaben über die KTG Energie AG
6
1.1.1
Al gemeine Angaben
6
1.1.2
Unternehmensgeschichte
17
1.1.3
Geschäftstätigkeit
18
1.1.4
Marktumfeld
27
1.1.5
Wettbewerbsstärken
29
1.1.6
Trend
29
1.1.7
Immobilien
30
1.1.8
Verträge mit nahestehenden Personen
32
1.1.9
Inhaber-Teilschuldverschreibungen
32



1.2
Zusammenfassung des Angebotes
32
1.2.1
Gegenstand des Angebotes
32
1.2.2
Angebotsfrist
32
1.2.3
Zahlstel e
32
1.2.4
Brutto- und Nettoerlös
33
1.2.5
Gründe für das Angebot / Verwendung des Nettoerlöses aus der Emission
33
1.2.6
International Securities Identification Number (ISIN) / Wertpapier-Kenn-Nummer
34
1.2.7
Risikofaktoren
34
1.2.8
Zusammenfassung der Risikofaktoren
34
1.2.9
Zusammenfassung der Marktbezogenen Risiken
34
1.2.10 Zusammenfassung der Unternehmensbezogenen Risiken
35
1.2.11 Zusammenfassung der Risiken die sich aus der Aktionärsstruktur ergeben
37
1.2.12 Zusammenfassung der Risiken der Schuldverschreibungen
37



2
Risikofaktoren
38
2.1
Marktbezogene Risiken
38
2.2
Unternehmensbezogene Risiken
40
2.3
Risiken die sich aus der Aktionärsstruktur ergeben
54
2.4
Angebotsbezogene Risiken
54



3
Erklärung Verantwortungsübernahme
56



4
Hinweise zu Zahlenangaben und Währungsangaben
56



5
Hinweise zu Quellen der Branchen-, Markt- und Kundendaten
56



6
Zukunftsbezogene Aussagen
57



7
Anleihebedingungen
58
7.1
Erwerb der Inhaber-Teilschuldverschreibungen
58
7.2
Der Anleihekäufer als Gläubiger
58



2



7.3
Form und Nennbetrag
58
7.4
Beginn der Zeichnung, Verzinsung
59
7.5
Fälligkeit und Rückzahlung, Rückerwerb, Übertragung
60
7.6
Zahlungen
60
7.7
Zahlstel e
60
7.8
Gleichrang und Negativerklärung
61
7.9
Außerordentliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger
61
7.10
Beschlüsse, Vertretung und Bekanntmachungen
61
7.11
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
62
7.12
Teilunwirksamkeit
62



8
Ausgewählte historische Finanzinformationen
62
8.1
Ausgewählte Daten zur Gewinn- und Verlustrechnung
62
8.2
Ausgewählte Daten zur Bilanz
64
8.3
Ausgewählte Daten zur Kapitalflussrechnung
66



9
Informationen über die Emittentin
67
9.1
Gründung, Gegenstand des Unternehmens, Formwechsel, Firma, Geschäftsjahr
67
und Dauer der Gesel schaft
9.2
Struktur der KTG Energie AG und Beteiligungen der Emittentin
68
9.3
Organe der Gesellschaft
73
9.3.1
Vorstand
74
9.3.2
Aufsichtsrat
77
9.3.3
Hauptversammlung
81



9.4
Potenziel e Interessenkonflikte
82
9.5
Corporate-Governance-Regelung
86
9.6
Beteiligungen der Emittentin
86
9.7
Aktionäre der Emittentin
88
9.8
Bekanntmachungen
89
9.9
Abschlussprüfer und Konzernrechnungslegungspflicht
89
9.10
Geschäftstätigkeit
89



9.10.1
Überblick
89
9.10.2
Unternehmensgeschichte
91
9.10.3
Die Produkte
92
9.10.4
Vertrieb
100
9.10.5
Marketing
101
9.10.6
Wettbewerbsstärken
105
9.10.7
Strategie und Trends
106
9.10.8
Forschung und Entwicklung
107
9.10.9
Mitarbeiter
107
9.10.10 Gewerbliche Schutzrechte
108
9.10.11 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
109
9.10.12 Immobilien
109
9.10.13 Investitionen
111
9.10.14 Versicherungen
112
9.10.15 Rechtsstreitigkeiten und wesentliche Veränderungen
112








3



9.11
Wesentliche Verträge und Darlehensverhältnisse
112
9.11.1 Vertragsverhältnisse im Al gemeinen
112
9.11.2 Wesentliche gesellschaftsrechtliche Verträge
112
9.11.3 Verträge mit nahestehenden Personen
117
9.11.4 Darlehensverhältnisse
120



10
Allgemeine Informationen
121



10.1
Begebung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen
121
10.2
Bil igung des Prospekts
121
10.3
Verwendung der Erlöse
121
10.4
Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen
122
10.5
Gegenstand des Angebots
122
10.6
Verkauf
122
10.7
Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten
122
10.8
Offenlegung des Angebotsergebnisses
123
10.9
Hinweis zum Kaufantrag
123
10.10 Verkaufsbeschränkungen
123
10.11 Besteuerung
123
10.12 Verbriefung
126
10.13 Börsenzulassung
126
10.14 Zahlstel e
126
10.15 Branchen- und Marktdaten
126
10.16 Einsehbare Dokumente
127



11
Finanzinformationen
127



11.1
Konzernabschluss der KTG Biogas AG 2011
127



11.1.1 Konzern-Lagebericht 2011
127
11.1.2 Konzern-Bilanz 2011
132
11.1.3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2011
134
11.1.4 Konzern-Kapitalflussrechnung 2011
135
11.1.5 Konzern Eigenkapitalspiegel 2011
136
11.1.6 Konzern-Anhang 2011
137
11.1.7 Konzern-Bestätigungsvermerk 2011
143



11.2
Konzernabschluss der KTG Biogas AG 2010
144



11.2.1 Konzern-Lagebericht 2010
144
11.2.2 Konzern-Bilanz 2010
147
11.2.3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2010
149
11.2.4 Konzern-Kapitalflussrechnung 2010
150
11.2.5 Konzern-Eigenkapitalspiegel 2010
151
11.2.6 Konzern-Anhang 2010
152
11.2.7 Konzernbestätigungsvermerk 2010
159







4



11.3 Einzelabschluss der KTG Biogas AG 2011
161



11.3.1 Bilanz Einzelabschluss 2011
161
11.3.2 Gewinn- und Verlustrechnung Einzelabschluss 2011
163
11.3.3 Anhang Einzelabschluss 2011
164
11.3.4 Bestätigungsvermerk Einzelabschluss 2011
168



12
Glossar
170



Unterschriften
180























































































































5



1. Zusammenfassung
Die folgende Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung hiervon ist als Einführung zu die-
sem Prospekt zu verstehen. Anleger sollten daher den gesamten Prospekt aufmerksam lesen und
jede Entscheidung zur Anlage in die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der KTG Energie AG (in die-
sem Prospekt auch die ,,Emittentin", die ,,Gesel schaft" oder ,,KTG Energie" und zusammen mit ihren
Tochtergesellschaften ,,KTG Energie Gruppe" genannt) auf die Prüfung des gesamten Prospekts stüt-
zen.
Die KTG Energie AG mit eingetragenem Sitz in Hamburg (nachfolgend auch ,,Emittentin" oder ,,Ge-
sellschaft" und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die ,,KTG Energie Gruppe", übernimmt
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes (,,WpPG") die Verantwortung für den Inhalt
Zusammenfassung nur haftbar gemacht werden, falls die Zusammenfassung irreführend, unrichtig
oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen dieses Prospekts gelesen wird.
Angaben von Seiten Dritter sind korrekt wiedergegeben und, soweit der Emittentin bekannt, keine
Tatsachen unterschlagen worden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend
gestalten würden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft bis zur Eintragung der jüngsten Umfirmie-
rung ins Handelsregister am 18.05.2012 als KTG Biogas AG firmierte. Daher wird die Gesell-
schaft in den im Finanzteil wiedergegebenen Einzel- und Konzernabschlüssen durchgängig als
KTG Biogas AG benannt.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Infor-
mationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Gläubiger in Anwendung einzel-
staatlicher Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die
Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.
Weiterhin erklärt die KTG Energie AG, Hamburg, gemäß Anhang IV Ziffer 1.2 und Anhang V Ziffer 1.2
der Verordnung der Kommission 809/2004/EG vom 29. April 2004, dass sie die erforderliche Sorgfalt
hat walten lassen, um sicherzustel en, dass die in diesem Prsopekt gemachten Angaben ihres Wis-
sens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts
wahrscheinlich verändern können.
1.1. Zusammenfassung der Angaben über die KTG Energie AG
1.1.1 Allgemeine Angaben
Die Emittentin ist heute unter der Firma KTG Energie AG unter HRB 97209 im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Sitz der Emittentin ist Hamburg. Die Geschäftsanschrift der Emit-
tentin lautet: KTG Energie AG, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Die Emittentin ist telefonisch
unter + 49 (0) 40 / 30 37 647 und per Email unter [email protected] zu erreichen.
Juristischer und kommerzieller Name der Emittentin ist KTG Energie AG. Die Emittentin ist eine Akti-
engesel schaft deutschen Rechts. Das Geschäftsjahr der Gesel schaft ist das Kalenderjahr. Sie ist auf
unbestimmte Zeit errichtet.
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung der Geselschaft die Planung, die Errich-
tung und der Betrieb von Biogasanlagen, die Produktion von und der Handel mit Inputstoffen, die für
den Betrieb von Biogasanlagen erforderlich sind, sowie die Produktion und der Handel mit Gärsub-
straten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen anfallen. Ferner die erlaubnisfreie
Unternehmensberatung.
Das Unternehmen kann sich an gleichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen oder diese über-
nehmen.
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen treten unter der Geschäftsbeziehung ,,KTG Energie"
am Markt auf. Weitere kommerziel e Namen werden nicht verwendet.

6



Die KTG Energie und ihre Tochtergesellschaften (nachfolgend zusammen die ,,KTG Energie-
Gruppe"genannt) sind Teil der im landwirtschaftlichen Sektor tätigen KTG Agrar AG und hierbei für
den Bereich der Biogasanlagen zuständig. Aufgabe der KTG Energie-Gruppe ist hierbei die Planung,
die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen, die Produktion von und der Handel mit Inputstof-
fen, die für den Betrieb von Biogasanlagen erforderlich sind sowie die Produktion und der Handel mit
Gärsubstraten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen anfallen, außerdem die
Unternehmensberatung.

Vorstand
Dr. Thomas R.G. Berger (Vorstandsvorsitzender),
Olaf Schwarz (Finanzvorstand)

Aufsichtsrat
Dr. Dietmar Luz (Aufsichtsratsvorsitzender),
Dr. Hubertus Fleßner (stellvertretender Vorsitzender),
Siegfried Hofreiter

Grundkapital
EUR 5.000.000,00

Mitarbeiter
Die KTG Energie-Gruppe beschäftigt derzeit neben den beiden Vor-
standsmitgliedern der KTG Energie 40 fest angestel te Mitarbeiter.
Vorstandsvergütung
Eine Nachvergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde im Geschäftsjahr 2011 nicht gewährt.
Die Gesellschaft leistet anteilige Prämienzahlungen in Höhe von EUR 7.330,00 für eine Gruppen-
D&O-Versicherung der KTG Agrar AG-Gruppe, in die auch die Organmitglieder der KTG Energie ein-
bezogen sind, und hat außerdem eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Die Vorstandsmitglieder sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.
Es gibt keine Rückstellungen für die Altersvorsorge von Vorständen, da es entsprechende Verpflich-
tungen von Gesellschaften der KTG Energie-Gruppe nicht gibt.
Aufsichtsratsvergütung
Ab dem Geschäftsjahr 2012 richtet sich die Vergütung des Aufsichtsrats der KTG Energie nach § 11
der durch die Hauptversammlung vom 7. Mai 2012 neugefassten Satzung. Gemäß deren § 11.1 erhal-
ten die Mitglieder des Aufsichtsrates außer dem Ersatz ihrer angemessenen Auslagen für jedes volle
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahl-
bare Vergütung von EUR 5.000,00. Der Vorsitzende erhält eine Vergütung von EUR 10.000,00 p.a.,
sein Stel vertreter in Höhe von EUR 7.500,00 p.a. Gemäß § 11.3 der neugefassten Satzung wird die
auf die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende Mehrwertsteuer von der Gesellschaft er-
stattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrates berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft
gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.
Ale Mitglieder des Aufsichtsrates hatten während ihrer Zugehörigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates
keine Einkünfte aus Beraterverträgen mit der Gesel schaft zu verzeichnen.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2011 keine Kredite gewährt.
Die Gesellschaft leistet anteilige Prämienzahlungen in Höhe von EUR 7.330,00 für eine Gruppen-
D&O-Versicherung der KTG Agrar AG-Gruppe, in die auch die Organmitglieder der KTG Energie ein-
bezogen sind, und hat außerdem eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Die Vorstands-
mitglieder sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.
Es gibt keine Rückstellungen für die Altersvorsorge von Vorständen, da es entsprechende Verpflich-
tungen von Gesellschaften der KTG Energie-Gruppe nicht gibt.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats des Mutterunternehmens:
7



Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 5.000.000,00. Es ist eingeteilt in 5.000.000
nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind vol eingezahlt. Jede
Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimm-
rechts bestehen nicht. Die Aktien sind mit vol er Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der
Auflösung der Gesel schaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der
Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 7. Mai 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Ge-
sellschaftsmitteln wurde das Grundkapital mit Eintragung im Handelsregister am 2012 um
EUR 4.950.500,00 auf EUR 5.000.000,00 erhöht.
Ale Aktien der Gesellschaft wurden nach den Bestimmungen des deutschen Aktienrechts geschaffen.
Die Geselschaft hat keine Finanzinstrumente ausgegeben, die Gläubigern ein Umtausch- oder Be-
zugsrecht auf Aktien an der Gesellschaft einräumen.
Genehmigtes Kapital
a)
Genehmigtes Kapital 2012/I
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2012 ist der Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesel schaft in der Zeit bis zum 6. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein-
malig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000
neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss
des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
(i)
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse ge-
handelt werden (Regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente),
die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder
im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung,
und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehan-
delten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne
der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf den Betrag von
10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund ei-
ner anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittel-
barer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bezie-
hungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im
Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch
einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen
Aktien einem oder mehreren von der Gesel schaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubie-
ten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;

(i )
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie
z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder
sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und
sonstigen Finanzinstrumenten;

(i i)
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder
ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder
Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzu-
räumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfül-
lung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde, oder

(iv)
für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

8



Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte
und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand
ist ermächtigt, zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinsti-
tut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unterneh-
men mit der Verpflichtung übernommen werden sol en, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der
Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2012/I abzuändern.
Die Geselschaft hat das Genehmigte Kapital 2012/I bislang noch nicht ausgenutzt.
b)
Genehmigtes Kapital 2012/II
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2012 ist der Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesel schaft in der Zeit bis zum 6. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein-
malig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 500.000,00 durch Ausgabe von 500.000 neuen, auf
den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des
Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Geselschaft an der Börse gehandelt wer
den (Regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die Kapitalerhöhung
zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwer
dens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien
den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesel schaft gleicher Gattung und
Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter
schreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien ent
fällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in
unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bezieh-
ungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne die-
ser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmitt-
ler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren
von der Gesel schaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den
Dritten zu zahlen ist;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unterneh-
mensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Mar-
ken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen,
auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesel schaft oder ihren
Konzerngesel schaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten
bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungs
pflicht zustünde, oder für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte
und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand
ist ermächtigt, zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinsti-
tut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unterneh-
men mit der Verpflichtung übernommen werden sol en, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der
Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2012/II abzuändern.
Die Geselschaft hat das Genehmigte Kapital 2012/II bislang noch nicht ausgenutzt.

9